Einreichung ist kein Probelauf: Über Verantwortung im Verwaltungsverfahren

Eine Einreichung ist der Beginn einer Akte – mit rechtlichen und faktischen Folgen.

In der Praxis erlebe ich häufig Anfragen nach dem Muster:
„Können Sie kurz drüberschauen, ich reiche es dann selbst ein?“


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Dott. Peter Wieland, LL.B. (Diritto commerciale)

Avvocato d'affari e informatico; docente presso SourceWeb Consulting

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