Einreichung ist kein Probelauf: Über Verantwortung im Verwaltungsverfahren

Eine Einreichung ist der Beginn einer Akte – mit rechtlichen und faktischen Folgen.

Als Unternehmensberater übernehme ich in Zusammenhang mit der wirtschaftlichen oder strategischen Beratung oftmals auch die Abwicklung von Verwaltungsverfahren.

Dabei erlebe ich häufig Anfragen nach dem Muster:
„Können Sie kurz drüberschauen, ich reiche es dann selbst ein?“


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Dott. Peter Wieland, LL.B. (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsjurist und Informatiker; Dozent bei SourceWeb Consulting

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