Buchhaltung als Ergänzung zu unserer Beratung

Buchhaltungsdienstleistungen

Komplette Betreuung aus einer Hand
Professionelle Buchhaltungsdienstleistungen nach § 3 BiBuG 2014 zur Abrundung Ihres Beratungspakets - damit Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Buchhaltung als Teil Ihrer Gesamtbetreuung

Für unsere Klienten komplettieren wir das Leistungsspektrum gerne durch buchhalterische Tätigkeiten.

Diese Leistungen bieten wir üblicherweise nicht isoliert an, sondern als wertvolle Ergänzung für Klienten, die bereits unsere strategische Unternehmensberatung in Anspruch nehmen. So erhalten Sie alle wichtigen betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen aus einer Hand - von der strategischen Planung bis zur operativen Buchführung.

Buchhaltung und Finanzwesen

Unsere Buchhaltungsleistungen im Überblick

Geschäftsbuchhaltung (Pagatorische Buchhaltung)

Die ordnungsgemäße Führung Ihrer laufenden Geschäftsbuchhaltung bildet das Fundament für aussagekräftige Unternehmenskennzahlen und erfüllt gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen.

  • Laufende Verbuchung aller Geschäftsvorfälle nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung
  • Erstellung monatlicher Saldenlisten für transparente Übersicht Ihrer Vermögens- und Schuldverhältnisse
  • Systematische Erfassung und Zuordnung aller Ein- und Ausgangsbelege
  • Kontenabstimmung und Kontrolle der Buchungsqualität
  • Unterstützung bei der Belegorganisation und digitalen Archivierung
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)

Für Unternehmen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, erstellen wir die vereinfachte Gewinnermittlung nach der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

  • Systematische Erfassung aller betrieblichen Einnahmen und Ausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip
  • Ermittlung des steuerlichen Gewinns unter Berücksichtigung aller relevanten Zu- und Abrechnungen
  • Berücksichtigung von Abschreibungen, Rücklagen und anderen Gewinnkorrekturen
  • Übersichtliche Darstellung für Ihre Steuererklärung
Kalkulatorische Buchhaltung (Kalkulation)

Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus unterstützen wir Sie bei der betriebswirtschaftlichen Kalkulation - ein wichtiges Instrument für Ihre unternehmerischen Entscheidungen.

  • Entwicklung von Kalkulationsmodellen für Ihre Produkte und Dienstleistungen
  • Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten wie kalkulatorische Abschreibungen, Zinsen und Wagnisse
  • Preisfindung auf Basis fundierter Kostenanalysen
  • Unterstützung bei der Angebotserstellung und Margenplanung

Beratung und Vertretung

Umfassende Beratung zu buchhaltungsrelevanten Themen

Im Rahmen unserer Berechtigung beraten wir Sie gerne zu allen Fragen rund um die laufende Buchhaltung, die Organisation Ihres Rechnungswesens und die optimale Gestaltung Ihrer buchhalterischen Prozesse.

Vertretung in Umsatzsteuerangelegenheiten
  • Erstellung und Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Erstellung und Einreichung von Zusammenfassenden Meldungen (ZM)
  • Vertretung bei Registrierung, Beendigung und Abgabe von Erklärungen zu Sonderregelungen (§ 25a, § 25b und Art. 25a UStG)
  • Elektronische Akteneinsicht in Finanzamts-Verfahren
Weitere Vertretungsleistungen
  • Registrierkassen: Vertretung in allen Angelegenheiten der An- und Abmeldung von Registrierkassen
  • Register der wirtschaftlichen Eigentümer: Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Registers, Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers auf Basis Ihrer Angaben sowie Feststellung und Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentümers in Ihrem Auftrag

Ihre Vorteile bei der Komplettbetreuung

Ein Ansprechpartner

Von der strategischen Beratung bis zur laufenden Buchhaltung - alles aus einer Hand.

Synergie-Effekte

Wir kennen Ihr Unternehmen bereits aus der Beratung und können die Buchhaltung optimal darauf abstimmen.

Ganzheitlicher Blick

Buchhaltungszahlen und strategische Planung ergänzen sich perfekt für fundierte Entscheidungen.

Zeitersparnis

Keine Abstimmung mit mehreren Dienstleistern - Sie sparen wertvolle Zeit und Nerven.

Häufig gestellte Fragen

Unsere Buchhaltungsleistungen werden grenzüberschreitend und gelegentlich durch unsere EU-Gesellschaften gemäß § 71 des österreichischen Bilanzbuchhaltungsgesetzes 2014 (BiBuG 2014) erbracht.

Wichtiger Hinweis: Wir führen keine Abschlussprüfungen im Sinne des § 268 UGB in Österreich durch. Unsere Dienstleistungen konzentrieren sich auf die laufende Buchhaltung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und kalkulatorische Buchhaltung gemäß § 3 BiBuG 2014.

Ja, für die Ausübung unserer Buchhaltungstätigkeiten besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einem Versicherungsbetrag in Höhe von € 100.000 pro Versicherungsfall gemäß § 10 BiBuG 2014. Diese Versicherung deckt potenzielle Schäden ab, die im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit entstehen könnten, und bietet Ihnen als Klient zusätzliche Sicherheit.

Unsere Buchhaltungsdienstleistungen bieten wir in der Regel nicht als isolierte Einzelleistung an. Sie sind als wertvolle Ergänzung für Klienten konzipiert, die bereits unsere Unternehmensberatung in Anspruch nehmen. Dieser ganzheitliche Ansatz ermöglicht es uns, optimale Synergien zwischen strategischer Beratung und operativer Buchführung zu schaffen und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Für eine ordnungsgemäße Buchführung benötigen wir von Ihnen:

  • Alle Eingangsrechnungen und Belege zu betrieblichen Ausgaben
  • Ausgangsrechnungen und Lieferscheine
  • Bankauszüge und Kontoauszüge
  • Kassenbelege und Kassenbuch
  • Verträge und sonstige geschäftsrelevante Dokumente

Wir unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung einer digitalen Belegverwaltung, um den Austausch effizient und sicher zu gestalten.

Die Häufigkeit der Auswertungen richten wir nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Üblicherweise erstellen wir monatliche Saldenlisten und Auswertungen, die Ihnen einen aktuellen Überblick über Ihre finanzielle Situation geben. Bei Bedarf können auch kürzere Intervalle vereinbart werden. Im Rahmen unserer Beratung besprechen wir die Zahlen regelmäßig mit Ihnen und leiten gemeinsam strategische Maßnahmen ab.

Ja, selbstverständlich! Als Teil unserer Unternehmensberatung unterstützen wir Sie bei der Digitalisierung Ihrer Buchhaltungsprozesse. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl geeigneter Software, der Implementierung digitaler Workflows und der Schulung Ihrer Mitarbeiter. Die Kombination aus strategischer Beratung und operativer Buchhaltung macht uns zum idealen Partner für Ihre digitale Transformation.

Ja. Nach § 71 BiBuG dürfen wir als in der EU niedergelassener Dienstleister vorübergehend und gelegentlich Buchhaltungsleistungen in Österreich erbringen. Wir bieten dies üblicherweise nur unseren bestehenden Kunden aus der Unternehmensberatung an, um unsere Dienstleistung weiter abzurunden.

Die Kosten für unsere Buchhaltungsdienstleistungen hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Anzahl der monatlichen Buchungen und Belege
  • Komplexität Ihrer Geschäftsvorfälle
  • Gewünschter Leistungsumfang (z.B. nur Buchführung oder inkl. Umsatzsteuervoranmeldung)
  • Umfang der begleitenden Beratungsleistungen

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, in dem wir Ihre individuellen Anforderungen besprechen und Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot erstellen.

Unser Unternehmen
SourceWeb Technology Ltd Cork
Irland
SourceWeb Technology Ltd
Anschrift:

Unit 3D North Point House
New Mallow Road
Cork, Irland

Registrierung:

CRO ID: 648811
VAT ID: IE 3618077LH

Gewerbeberechtigungen (Irland):

Bookkeeping, Management Consultancy and Auditing
Buchhaltung, Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung
Buchhaltungsleistungen in Österreich erfolgen nach BiBuG 2014

Ansprechpartner
Dott. Peter Wieland
Dott. Peter Wieland LL.B. (Wirtschaftsrecht)
Qualifikationen:
  • Ragioniere e perito commerciale
    Staatlich geprüfter Buchhalter und Wirtschaftsexperte (Italien)
  • Certified Bookkeeper
    Zertifizierter Buchhalter (Irland)
  • Studium des Wirtschaftsrechts
    Österreich (inkl. absolvierte Prüfungen in Buchhaltung, Bilanzierung, Rechnungslegung, sowie Steuerrecht)
  • Dottore in servizi giuridici
    Italien
Rechtsgrundlage

Die angebotenen Buchhaltungsdienstleistungen werden auf Grundlage von § 71 des österreichischen Bilanzbuchhaltungsgesetzes 2014 (BiBuG 2014) erbracht.

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